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Rechtliches

AllgemeineGeschäfts­bedingungen

Für meine Aufträge von Unternehmen (§ 14 BGB), nicht von Verbrauchern. Regelt Ihr Angebot oder Einzelvertrag etwas anders, gilt der Einzelvertrag. Stand 30.09.2026, Version 1.2.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über IT-Dienstleistungen zwischen devWantoch, Inhaber Lukas von Wantoch Rekowski, Danziger Straße 17, 51702 Bergneustadt (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.

(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang und Vertragsschluss

(1) Gegenstand des Vertrags sind die im jeweiligen Angebot bzw. Einzelvertrag konkret beschriebenen Leistungen (z. B. Konzeption, Design und Entwicklung von Websites und Webanwendungen, Hosting und Betrieb).

(2) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist die jeweilige Leistungsbeschreibung im Angebot. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen bedürfen der Textform.

(3) Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs (Change Requests) werden gesondert nach Aufwand vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(4) Angebote des Auftragnehmers sind ab ihrem Datum dreißig (30) Tage bindend, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.

(5) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb der Bindefrist in Textform annimmt. Nimmt der Auftraggeber verspätet oder mit Änderungen an, kommt der Vertrag erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers in Textform zustande.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten und Materialien rechtzeitig und vollständig bereit.

(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.

(3) Verzögert sich die Leistung aufgrund unterlassener Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; dadurch entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet.

(4) Der Auftraggeber sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten) frei von Rechten Dritter sind bzw. die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.

§ 4 Termine, Fristen und Verzug

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Die Einhaltung von Terminen setzt die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Auftraggebers voraus.

(3) Höhere Gewalt und vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern Fristen angemessen.

§ 5 Abnahme

(1) Werkleistungen werden nach Fertigstellung zur Abnahme bereitgestellt. Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber die Abnahme in Textform an und weist dabei auf die Bedeutung des Fristablaufs nach Absatz 2 hin. Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von zehn (10) Werktagen und erklärt die Abnahme oder verweigert sie unter Angabe mindestens eines Mangels in Textform.

(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb der Frist nach Absatz 1 unter Angabe mindestens eines Mangels in Textform verweigert. Setzt der Auftraggeber die Leistung ohne vorherige Abnahmeerklärung über einen zusammenhängenden Zeitraum von zehn (10) Werktagen produktiv ein, ohne Mängel in Textform zu rügen, gilt die Leistung ebenfalls als abgenommen.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Der Auftragnehmer nimmt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG in Anspruch und weist keine Umsatzsteuer aus; die genannten Preise sind Endpreise.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Projekten kann eine Anzahlung von bis zu 50 % bei Auftragserteilung sowie eine Zahlung nach Meilensteinen vereinbart werden.

(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(5) Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Hosting, Wartung) kann die Vergütung angepasst werden, sofern dies vereinbart ist: Eine Erhöhung kann erstmals zwölf (12) Monate nach Beginn der Leistungserbringung und danach frühestens zwölf (12) Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung in Textform angekündigt werden. Sie wird drei (3) Monate nach der Ankündigung wirksam, muss angemessen und marktüblich sein und darf 3 % der zum Zeitpunkt der Ankündigung geltenden Vergütung nicht überschreiten. Weitergehende Erhöhungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(6) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

(7) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) An den erstellten Werken (Quellcode, Designs, Konzepte) räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur Nutzung für den vereinbarten Zweck ein.

(2) Eine Übertragung ausschließlicher Rechte oder die Übertragung von Quellcode-Eigentumsrechten erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.

(3) Eingesetzte Standard-, Open-Source- und Drittkomponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen; insoweit werden keine über diese Lizenzen hinausgehenden Rechte eingeräumt.

(4) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, das im Rahmen des Projekts entwickelte allgemeine Know-how sowie wiederverwendbare, nicht auftraggeberspezifische Module weiter zu nutzen.

(5) Der Auftragnehmer darf das Projekt nach Fertigstellung unter Nennung des Auftraggebers als Referenz benennen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.

§ 8 Gewährleistung

(1) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den nachstehenden Maßgaben. Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung.

(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Abnahme in Textform zu rügen.

(3) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf (12) Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(4) Eine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Software oder für die Fehlerfreiheit von Drittkomponenten wird nicht übernommen.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse nach den Absätzen 2 und 3 gelten nicht in den Fällen des Absatzes 1 und des Absatzes 4.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer übernommenen Garantie bleibt unberührt.

(5) Soweit die Haftung begrenzt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.

(6) Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Bei einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Datenverlust haftet dieser nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

§ 10 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung.

(2) Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags für die Dauer von drei (3) Jahren fort.

§ 11 Datenschutz

(1) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

(2) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

(1) Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung und Abnahme der Leistung.

(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. Hosting, Wartung) richten sich nach den Regelungen des jeweiligen Einzelvertrags. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

(3) Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Vertrag auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Fragen zu einzelnen Punkten beantworte ich Ihnen gern vor dem Auftrag. Anbieterangaben finden Sie im Impressum.